Zum Inhalt springen

Behörden

Krankengeld

Leistung der gesetzlichen Krankenkasse bei längerer Arbeitsunfähigkeit, die nach der Entgeltfortzahlung einsetzt und zeitlich begrenzt ist.

Krankengeld ist die Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Es greift, wenn eine Arbeitsunfähigkeit so lange andauert, dass die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers ausgeschöpft ist. Diese beträgt sechs Wochen je Krankheitsfall. Ab der siebten Woche übernimmt die Krankenkasse — vorausgesetzt, es besteht ein Anspruch auf Krankengeld, was etwa bei geringfügig Beschäftigten oder bei bestimmten Wahltarifen anders ausfallen kann.

Höhe und Berechnung

Das Krankengeld beträgt rund 70 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts, ist dabei aber auf 90 Prozent des Nettoentgelts begrenzt. Maßgeblich ist das Entgelt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Von dem errechneten Betrag gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab, sodass in der Hand weniger ankommt als die Bruttoformel vermuten lässt. In der Summe liegt das ausgezahlte Krankengeld typischerweise spürbar unter dem gewohnten Nettoeinkommen.

Variable Bestandteile wie Einmalzahlungen fließen nur unter bestimmten Voraussetzungen in die Berechnung ein. Wer als Selbstständiger freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, hat nur dann Krankengeldanspruch, wenn ein entsprechender Wahltarif oder eine Wahlerklärung vorliegt; sonst besteht die Lücke ab dem ersten Tag.

Die 78-Wochen-Grenze

Der Anspruch ist befristet. Wegen derselben Krankheit wird Krankengeld für höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. Die sechs Wochen Entgeltfortzahlung werden dabei mitgerechnet, sodass in der Praxis rund 72 Wochen reine Krankengeldzahlung verbleiben. Die Dreijahresfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit erstmals eintritt — die sogenannte Blockfrist.

Tritt während einer laufenden Arbeitsunfähigkeit eine weitere Erkrankung hinzu, verlängert das den Anspruch nicht. Die Höchstdauer bezieht sich auf den Zeitraum, nicht auf jede Diagnose einzeln. Anders sieht es aus, wenn eine völlig neue Krankheit erst nach zwischenzeitlicher Arbeitsfähigkeit auftritt; dann läuft eine eigene Blockfrist.

Ist die Höchstdauer erreicht, endet die Zahlung. Dieser Vorgang wird Aussteuerung genannt und ist regelmäßig der Moment, in dem sich die Frage nach der weiteren Absicherung stellt.

Mitwirkungspflichten und Rehabilitation

Während des Bezugs bestehen Pflichten, deren Verletzung den Anspruch gefährden kann. Dazu gehört die lückenlose Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen; eine Lücke zwischen zwei Bescheinigungen kann zum Ruhen oder Ende des Anspruchs führen, auch wenn medizinisch durchgehend Arbeitsunfähigkeit bestand.

Die Krankenkasse kann den Medizinischen Dienst einschalten, um die Arbeitsunfähigkeit zu begutachten. Kommt sie zu dem Ergebnis, dass die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann sie zur Beantragung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation auffordern. Wird dieser Aufforderung nicht gefolgt, kann der Krankengeldanspruch entfallen. Ein gestellter Reha-Antrag gilt unter bestimmten Umständen als Rentenantrag, wenn Rehabilitation die Erwerbsfähigkeit nicht wiederherstellen kann — daraus wird dann ein Verfahren über eine Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI.

Verhältnis zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Krankengeld und Berufsunfähigkeitsrente knüpfen an unterschiedliche Tatbestände an. Krankengeld setzt Arbeitsunfähigkeit voraus, also die vorübergehende Unfähigkeit, die zuletzt ausgeübte Tätigkeit auszuüben. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung fragt nach einer voraussichtlich dauerhaften Einschränkung von mindestens 50 Prozent, gemessen an der zuletzt konkret ausgeübten Tätigkeit.

Beide Leistungen können nebeneinander laufen. Viele Bedingungswerke sehen keine Anrechnung von Krankengeld auf die Berufsunfähigkeitsrente vor, sodass eine Doppelzahlung möglich ist. Manche Tarife enthalten zusätzlich eine Klausel, nach der bereits eine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit — häufig ab sechs Monaten — Leistungen auslöst, ohne dass Berufsunfähigkeit im engeren Sinn festgestellt sein muss. Solche AU-Klauseln schließen die Zeit zwischen Erkrankung und abgeschlossener Leistungsprüfung und sind für die Praxis ein wesentliches Merkmal.

Wer sich der Höchstbezugsdauer nähert, sollte den zeitlichen Ablauf im Blick behalten: Ein Leistungsantrag bei der privaten Versicherung braucht Bearbeitungszeit, und Rentenverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung dauern erfahrungsgemäß Monate.

Häufige Fragen

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Wegen derselben Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Die sechs Wochen Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers werden angerechnet, sodass rund 72 Wochen Zahlung durch die Krankenkasse verbleiben. Danach tritt die Aussteuerung ein.

Wird Krankengeld auf eine Berufsunfähigkeitsrente angerechnet?

In den meisten privaten Bedingungswerken nicht, beide Leistungen können also parallel fließen. Maßgeblich ist der Wortlaut des jeweiligen Vertrags. Umgekehrt prüft die Krankenkasse nicht, ob privat eine Rente gezahlt wird.

Warum fällt Krankengeld niedriger aus als das gewohnte Netto?

Es beträgt rund 70 Prozent des Bruttoentgelts und ist auf 90 Prozent des Nettoentgelts gedeckelt. Zusätzlich werden davon noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Die Differenz zum bisherigen Einkommen bleibt ungedeckt, sofern keine private Absicherung besteht.

Diese Begriffe hängen damit zusammen

Dieser Eintrag erklärt einen Fachbegriff allgemein. Ob und wie er in einem konkreten Vertrag gilt, hängt vom jeweiligen Bedingungswerk ab — eine individuelle Prüfung ersetzt er nicht.