Zum Inhalt springen

Behörden

Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III)

Regelung, nach der die Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld zahlt, obwohl die Leistungsfähigkeit eingeschränkt und die Rente noch nicht entschieden ist.

Arbeitslosengeld setzt normalerweise voraus, dass jemand dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und mindestens 15 Stunden wöchentlich arbeiten kann. Wer nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld weiterhin schwer eingeschränkt ist, erfüllt diese Bedingung nicht. Gleichzeitig ist häufig noch offen, ob die Deutsche Rentenversicherung eine Erwerbsminderung anerkennt — solche Verfahren dauern regelmäßig Monate. § 145 SGB III schließt diese Lücke.

Wie die Regelung funktioniert

Die Agentur für Arbeit zahlt Arbeitslosengeld, obwohl die volle Verfügbarkeit nicht vorliegt. Sie tut das nicht aus eigener Zuständigkeit für Erwerbsminderung, sondern als Vorleistung, bis der zuständige Träger entschieden hat. Der Gesetzgeber wollte verhindern, dass Menschen zwischen zwei Systemen ohne Einkommen dastehen: Die Krankenkasse hat ausgesteuert, die Rentenversicherung hat noch nicht entschieden.

Voraussetzung ist im Kern, dass wegen einer mehr als sechsmonatigen Minderung der Leistungsfähigkeit die üblichen Anforderungen an die Verfügbarkeit nicht erfüllt werden können und der zuständige Rentenversicherungsträger noch keine Feststellung getroffen hat. Die Agentur prüft die gesundheitliche Situation dabei nicht abschließend selbst; sie stützt sich auf ärztliche Unterlagen und den ärztlichen Dienst.

Aufforderung zum Reha- oder Rentenantrag

Mit der Bewilligung geht eine Mitwirkungspflicht einher. Die Agentur für Arbeit fordert regelmäßig dazu auf, innerhalb einer gesetzten Frist einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder auf Rente wegen Erwerbsminderung zu stellen. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, kann die Zahlung des Arbeitslosengeldes ruhen oder entfallen.

Stellt die Rentenversicherung anschließend eine volle Erwerbsminderung fest, endet die Zuständigkeit der Agentur. Die Rente wird häufig rückwirkend bewilligt; für den überschneidenden Zeitraum findet dann ein Ausgleich zwischen den Trägern statt, ein sogenannter Erstattungsanspruch. Für die betroffene Person bedeutet das, dass sie das bereits gezahlte Arbeitslosengeld in der Regel nicht zurückzahlen muss, sondern es mit der Rentennachzahlung verrechnet wird.

Kommt die Rentenversicherung zu dem Ergebnis, dass keine Erwerbsminderung vorliegt, bleibt es beim Arbeitslosengeld unter den normalen Voraussetzungen — dann allerdings mit den üblichen Anforderungen an Verfügbarkeit und Eigenbemühungen.

Dauer und Höhe

Höhe und Anspruchsdauer richten sich nach den allgemeinen Regeln des Arbeitslosengeldes, also nach dem vorherigen Entgelt und der Dauer der Beitragszahlung. Die Nahtlosigkeitsregelung schafft keinen eigenen, verlängerten Anspruch, sie öffnet lediglich den Zugang trotz eingeschränkter Leistungsfähigkeit. Läuft der Anspruch aus, bevor die Rentenversicherung entschieden hat, bleibt gegebenenfalls nur die Grundsicherung.

Bedeutung für Inhaber einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Zwischen § 145 SGB III und der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung besteht kein rechtlicher Zusammenhang. Die sozialrechtliche Beurteilung fragt nach dem Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Stunden pro Tag. Die private Versicherung fragt nach der konkret zuletzt ausgeübten Tätigkeit und einem Grad von mindestens 50 Prozent. Jemand kann sozialrechtlich vollständig leer ausgehen und privat trotzdem eine Rente erhalten — und umgekehrt.

Praktisch entstehen im Verfahren dennoch Berührungspunkte. Die im Rentenverfahren erstellten Gutachten und die Feststellungen des ärztlichen Dienstes landen häufig auch in der Akte des privaten Versicherers, weil sie mit der Schweigepflichtentbindung angefordert werden. Formulierungen aus diesen Unterlagen können in der privaten Leistungsprüfung eine Rolle spielen, obwohl sie nach einem anderen Maßstab entstanden sind. Wer beides parallel betreibt, tut gut daran, die Argumentationen nicht zu vermischen: Die Aussage, man könne noch sechs Stunden täglich irgendeine Tätigkeit ausüben, schließt eine Berufsunfähigkeit im Sinne der privaten Bedingungen keineswegs aus.

Leistungen aus § 145 SGB III werden auf eine private Berufsunfähigkeitsrente in aller Regel nicht angerechnet; maßgeblich ist der Bedingungstext.

Häufige Fragen

Wer kann Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung erhalten?

Menschen, deren Leistungsfähigkeit voraussichtlich länger als sechs Monate gemindert ist und über deren Erwerbsminderung die Rentenversicherung noch nicht entschieden hat. Die Agentur für Arbeit zahlt dann trotz fehlender Verfügbarkeit. Regelmäßig folgt eine Aufforderung, einen Reha- oder Rentenantrag zu stellen.

Muss das Arbeitslosengeld zurückgezahlt werden, wenn später eine Rente bewilligt wird?

In der Regel nicht durch die betroffene Person selbst. Die Träger gleichen den überschneidenden Zeitraum untereinander aus, das gezahlte Arbeitslosengeld wird mit der Rentennachzahlung verrechnet. Auf dem Bescheid erscheint dann eine entsprechend gekürzte Nachzahlung.

Beeinflusst die Nahtlosigkeitsregelung die private Berufsunfähigkeitsrente?

Rechtlich nicht, weil beide Systeme unterschiedliche Maßstäbe anlegen. Praktisch können Gutachten aus dem sozialrechtlichen Verfahren in die Akte des privaten Versicherers gelangen und dort bewertet werden. Eine Anrechnung auf die private Rente sehen die meisten Bedingungen nicht vor.

Diese Begriffe hängen damit zusammen

Dieser Eintrag erklärt einen Fachbegriff allgemein. Ob und wie er in einem konkreten Vertrag gilt, hängt vom jeweiligen Bedingungswerk ab — eine individuelle Prüfung ersetzt er nicht.