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Gesundheitsprüfung

Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung

Unvollständige oder falsche Antwort auf Gesundheitsfragen im Antrag, mit Rechtsfolgen, die sich nach dem Grad des Verschuldens richten.

Stellt ein Versicherer bei der Leistungsprüfung fest, dass im Antrag Angaben fehlen oder unzutreffend sind, greift das gestufte System des § 19 Absatz 2 bis 4 VVG. Anders als oft angenommen führt nicht jede Unrichtigkeit zum Verlust des Schutzes. Entscheidend ist, mit welchem Verschulden die Angabe unterblieben ist und wie der Versicherer bei Kenntnis des wahren Sachverhalts reagiert hätte.

Die drei Verschuldensstufen und ihre Folgen

Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten (§ 19 Absatz 2 VVG). Der Vertrag entfällt dann rückwirkend, gezahlte Beiträge werden nicht erstattet, sondern der Versicherer behält sie bis zum Wirksamwerden des Rücktritts. Bei grober Fahrlässigkeit ist der Rücktritt allerdings ausgeschlossen, wenn der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis des Umstands geschlossen hätte, wenn auch zu anderen Bedingungen.

Bei einfacher Fahrlässigkeit oder schuldlosem Verhalten steht dem Versicherer nur ein Kündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zu (§ 19 Absatz 3 VVG). Auch dieses entfällt, wenn der Vertrag bei Kenntnis zu anderen Bedingungen zustande gekommen wäre.

Hätte der Versicherer den Vertrag zu anderen Konditionen geschlossen, werden diese anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil (§ 19 Absatz 4 VVG). Praktisch bedeutet das die nachträgliche Vereinbarung eines Risikozuschlags oder einer Ausschlussklausel. Erhöht sich der Beitrag dadurch um mehr als zehn Prozent oder wird die Gefahr für den nicht angezeigten Umstand ausgeschlossen, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats kündigen.

Fristen nach § 21 VVG

Die Rechte des Versicherers sind befristet. Nach § 21 Absatz 1 VVG muss er sie innerhalb eines Monats geltend machen, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, und dabei die Umstände angeben, auf die er sich stützt. Nachgeschobene Gründe kann er nur unter engen Voraussetzungen nachtragen.

Daneben steht eine absolute Grenze: Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen die Rechte grundsätzlich, bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung verlängert sich diese Frist auf zehn Jahre (§ 21 Absatz 3 VVG). Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nach § 22 VVG bleibt davon unberührt und folgt eigenen Fristen.

Der Kausalitätsgegenbeweis

Eine für die Praxis zentrale Regel steht in § 21 Absatz 2 VVG: Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn der nicht angezeigte Umstand weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für den Umfang der Leistungspflicht ursächlich war. Bei arglistiger Verletzung der Anzeigepflicht gilt diese Einschränkung nicht.

Ein verschwiegener Kreuzbandriss ist für eine Berufsunfähigkeit wegen einer schweren Depression regelmäßig nicht ursächlich. Der Rücktritt wirkt dann zwar für die Zukunft, die Leistung für den konkreten Fall bleibt aber bestehen. Die Beweislast trägt der Versicherungsnehmer, und sie ist anspruchsvoll, weil bei Erkrankungen mit möglichen Wechselwirkungen - etwa zwischen orthopädischen und psychischen Leiden - der Zusammenhang medizinisch schwer zu widerlegen ist.

Die Belehrung als Angriffspunkt

Alle Rechte aus § 19 Absatz 2 bis 4 VVG setzen voraus, dass der Versicherer den Antragsteller durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat (§ 19 Absatz 5 VVG). Die Anforderungen sind formal streng: Die Belehrung muss sich vom übrigen Antragstext abheben und darf nicht im Kleingedruckten untergehen. Bei Streitigkeiten wird deshalb regelmäßig zuerst geprüft, ob die Belehrung im konkreten Antragsformular den Anforderungen genügt.

Einordnung im Leistungsfall

Versicherer prüfen die Antragsangaben typischerweise erst dann gründlich, wenn ein Leistungsantrag gestellt wird. Über die Schweigepflichtentbindung und Arztanfragen gelangen sie an die Behandlungshistorie und gleichen diese mit dem Antrag ab. Wird dabei eine Abweichung gefunden, folgt in aller Regel eine Anhörung des Versicherungsnehmers, bevor der Versicherer sich entscheidet.

Das führt zu der ungewöhnlichen Situation, dass sich die Qualität der Antragsangaben oft erst viele Jahre später auswirkt - dann nämlich, wenn der Schutz gebraucht wird. Eine sorgfältige Beantwortung der Gesundheitsfragen ist deshalb weniger eine Formalie bei Vertragsabschluss als eine Vorleistung für den Leistungsfall.

Häufige Fragen

Verliere ich bei jeder falschen Angabe meinen Versicherungsschutz?

Nein. § 19 VVG staffelt die Folgen nach dem Verschulden: Rücktritt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Kündigung bei einfacher Fahrlässigkeit, Vertragsanpassung dort, wo der Versicherer den Vertrag zu anderen Bedingungen geschlossen hätte. In vielen Fällen läuft der Vertrag mit Zuschlag oder Ausschluss weiter.

Was bedeutet der Kausalitätsgegenbeweis?

Nach § 21 Absatz 2 VVG bleibt der Versicherer leistungspflichtig, wenn der verschwiegene Umstand für den Eintritt des Versicherungsfalls und den Umfang der Leistung nicht ursächlich war. Die Beweislast liegt beim Versicherungsnehmer. Bei arglistiger Anzeigepflichtverletzung greift diese Regel nicht.

Wie lange kann der Versicherer sich auf eine Anzeigepflichtverletzung berufen?

Nach Kenntniserlangung hat er einen Monat Zeit, seine Rechte geltend zu machen. Unabhängig davon erlöschen sie grundsätzlich fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung nach zehn Jahren (§ 21 Absatz 3 VVG).

Diese Begriffe hängen damit zusammen

Dieser Eintrag erklärt einen Fachbegriff allgemein. Ob und wie er in einem konkreten Vertrag gilt, hängt vom jeweiligen Bedingungswerk ab — eine individuelle Prüfung ersetzt er nicht.